Leitung des Sonderpädagogischen Dienstes

 

 

 

 

 

 

Miriam Wisser
Email:   [email protected]
07821 983 530
oder 0152 5529 9733

 

Das Team des sonderpädagogischen Dienstes 24/25

 

 

 

 

 

 

M. Dolderer


 

 

 

 

 

 

B. Junker


 

 

 

 

 

 

 

R. Vögele-Singler


 

 

 

 

V. Imhof

 


 

 

 

 

 

 

T. Hummel


 

 

 

 

 

 

 

A. Schwarz


 

 

 

 

 

 

 

M. Kreideweis


Information zu Kriterien der Anspruchsfeststellung im Förderschwerpunkt Lernen

Ein Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt 
Lernen liegt vor, wenn aufgrund der unten genannten Kriterien Aktivität und Teilhabe 
stark eingeschränkt sind und das Erreichen von Bildungszielen der allgemeinen 
Schule nicht möglich ist.   
 
Anhaltspunkte :

  • Individuelle Leistungsrückstände im Vergleich zu den Anforderungen der
    Bildungsaltersnorm von mindestens 2 Schuljahren.

  • Die Leistungsrückstände betreffen mehrere Unterrichtsfächer, insbesondere 
    die Fächer Deutsch und Mathematik.

  • Die Leistungsrückstände halten über mehrere Jahre an. 

  • Die Leistungsrückstände sind nicht die Folge eines unzureichenden
    Lernangebotes.  
  • Die Leistungsrückstände sind nicht ausschließlich die Folge unzureichender
    Deutschkenntnisse.

  • Die Leistungsrückstände können nicht auf eine Sinnesschädigung
    zurückgeführt werden.  

  • Es kann ein Zusammenhang zwischen den Leistungsrückständen und den 
    überprüften mentalen Funktionen hergestellt werden.  

  • Es können relevante ICD -10 Diagnosen vorliegen.  

  • Die Barrieren in den Umweltfaktoren  und/oder in den personenbezogenen 
    Faktoren sind zeitnah unveränderlich.  

  • Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung war nicht ausreichend,
    um das Erreichen der Bildungsziele zu ermöglichen.  

  • Als Folge der Lernschwierigkeiten können sekundäre Formen von auffälligem
    Verhalten (Schulabsentismus, Misserfolgsorientierung, aggressive oder
    internale Formen) auftreten.  

Im Kontext der Einschulung können folgende Anhaltspunkte für ein Vorliegen eines Anspruchs mit dem Förderschwerpunkt Lernen herangezogen werden:

  • in mehreren schulisch relevanten und grundlegenden Entwicklungsbereichen 
    sind in Bezug auf Aktivität und Teilhabe gravierende Rückstände beobachtbar.  

  • Mit Blick auf die im vorschulischen Bereich anzubahnenden grundlegenden 
    Kompetenzen in Lesen, Schreiben und in Mathematik sind deutliche Rück-
    stände beobachtbar, die eine erfolgreiches Lernen in der Grundschule
    verhindern.  

  • Die Entwicklungsrückstände von mehr als einem Jahr sind beobachtbar.

  • Die Entwicklungsrückstände sind nicht ausschließlich die Folge
    unzureichender Deutschkenntnisse.  

  • Die Entwicklungsrückstände können nicht auf eine Sinnesschädigung
    zurückgeführt werden.  

  • Es kann ein Zusammenhang zwischen den Entwicklungsrückständen und den 
    überprüften mentalen Funktionen hergestellt werden.  

  • Es können relevante IC D-10 Diagnosen vorliegen.  

  • Die Barrieren in den Umweltfaktoren und/oder in den personenbezogenen 
    Faktoren sind zeitnah unveränderlich. 

 

Beratung und Unterstützung im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes


Zur Kontaktaufnahme schicken Sie uns bitte die Karteikarte und den vollständig ausgefüllten Vorbericht des betreffenden Kindes zu. (Fax, Email der Post)
Danach arbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen.

 

Bitte beachten Sie die in der Zeitachse genannten Stichtage

 

Die eingehenden Fälle werden gleichmäßig im Sonderpädagogischen Team verteilt.

 

Gutenbergschule SBBZ Lernen
Ahornweg 21

77933 Lahr

Tel: 07821 983530

Fax: 07821 983532

Email: [email protected]

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Vorbericht für Schule und Kindergarten
1_Vorbericht_MM_JJJJ_Mustermann_Max (9)
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Schweigepflichtentbindung
3_Schweigepflichtentbindung_MM_JJJJ_Must
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Antrag auf Gutachten (Erziehungsberechtigte)
4a_Antrag_Erziehungsberechtigte_Anspruch
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Antrag auf Gutachten (Schule)
4b_Antrag_Schule_Anspruchsprüfung_MM_JJJ
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